Vom Antrag zur Förderung
+++ Anträge für Berlin +++
Da die Berliner Fördermittel für 2012 nach der aktuellen Auswahlrunde bereits ausgeschöpft sind, werden die nächste Förderentscheidungen erst im Frühjahr 2013 getroffen. Anträge dafür nehmen wir gern bis Ende Januar 2013 entgegen (betrifft nicht Antragsteller außerhalb Berlins).
Die Projekte werden von einem Beschäftigten der Veolia Gruppe oder von einem Projektträger (Verein, gemeinnützige Gesellschaft oder Stiftung) an die Stiftung herangetragen.
Schritt 1: Projektbewertung
wenn das Projekt den allgemeinen Förderkriterien entspricht (Vorauswahl)
- wenn das Projekt keinen Paten hat, sucht die Stiftung jemanden über ihr Netzwerk ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen
- Der Pate lernt das Projekt persönlich kennen und trägt zur Projektbewertung bei.
- Das Stiftungsteam entscheidet, ob das Projekt dem Auswahlkomitee (in Berlin: dem Stiftungsvorstand ) vorgelegt wird.
Schritt 2: Projektauswahl
- Das Auswahlkomitee (in Berlin: der Stiftungsvorstand) begutachtet das Projekt und trifft eine Entscheidung: Förderung oder Ablehnung.
Schritt 3: Förderung
- akzeptiertes Projekt: Unterzeichnung des Fördervertrags (in Berlin: Verpflichtungserklärung) zwischen der Stiftung und dem Projektträger
- Übergabe des Förderschecks durch den Paten.
- Projektbegleitung durch den Paten (Fotos, Verwendungsnachweis, Fortschrittsbericht)
- Projektabschluss mit Bericht des Paten und Bewertung durch die Stiftung.
Bitte beachten Sie: Für Projekte außerhalb Berlins ist die Antragstellung kontinuierlich ausschließlich über das folgende gesonderte Online-Formular möglich: